Studierende vor dem Haupteingang der HöV.

Bachelorstudium

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz bildet in einem berufsintegrierten Studium die künftigen Beamtinnen und Beamte für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im Verwaltungdienst des Landes Rheinland-Pfalz, der Kommunen und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz sowie Beschäftigte für vergleichbare Funktionen aus.

Das Studium vermittelt wissenschaftliche Grundlagen und Kompetenzen sowie praxisbezogene Qualifikationen. Es dauert drei Jahre und ist modular aufgebaut. Charakteristisch für dieses duale Studienkonzept ist die Kombination eines Studiums auf Hochschulniveau mit einer praxisbezogenen Ausbildung im Bereich der Kommunal- und Landesverwaltung oder bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.

Theoretische Studienphasen in Mayen und Praxisphasen in der Behörde wechseln sich ab. Das Studium wird in festen Studiengruppen absolviert.

Studienberatung wird groß geschrieben. 

Da das Studium dual (als theoretisch und praktisch) ausgelegt ist, muss man sich zunächst bei einer Ausbildungsbehörde (z. B. Stadt-, Kreis-, Verbandsgemeindeverwaltung, bei einer Landesbehörde oder der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz) bewerben. Über diese Stellen erfolgt dann die Anmeldung zum Studium.

Das Studium beginnt in jedem Jahr zum 01. Juli.

Die Studierenden erwerben nach einem erfolgreichen Studium den Abschluss "Bachelor of Arts" in den Studiengängen Verwaltung, Verwaltungsbetriebswirtschaft und Verwaltungsinformatik. Sie können dabei nicht nur zwischen den genannten Studiengängen, sondern auch zwischen mehreren Schwerpunkten wählen.

 

Verwaltungsgrundstudium

Einstellungsvoraussetzungen:

Gemäß § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im technischen Verwaltungsdienst (APOtVwD-E3) kann in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, wer:

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  • als Bildungsvoraussetzung den Abschluss

    a) eines Bachelorstudiengangs an einer Hochschule mit einer Regelstudienzeit von
       mindestens sechs Semestern,

       b) eines Diplom-Studiengangs an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhoch-
           schule oder anderen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs
           Semestern oder

      c) eines gleichwertigen technischen Studiengangs nachweist   

  • die weiteren in den Sondervorschriften der Fachgebiete (Teil 3) genannten Voraussetzungen für das jeweilige Fachgebiet nachweist.
     

Einstellung:

Der Antrag auf Einstellung ist an die zuständige Einstellungsbehörde zu richten, dies sind:

  • Fachgebiet Architektur
    der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), das Amt für Bundesbau oder eine Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz
  • Fachgebiet Bauingenieurwesen
    der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), das Amt für Bundesbau oder eine Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz
  • Fachgebiet Landespflege
    die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), die Struktur- Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), das Landesamt für Umwelt (LfU), der Landesbetrieb Mobilität (LBM), die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) oder eine Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz
  • Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik
    der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), das Amt für Bundesbau oder eine Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz 
  • Fachgebiet Straßenwesen
    der Landesbetrieb Mobilität oder eine Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz

Das Verwaltungsgrundstudium dauert insgesamt 3 Monate und findet zurzeit in den Monaten März bis Mai an der HöV statt.

Gemäß § 8 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im technischen Verwaltungsdienst  ist dieses 3-monatige Verwaltungsgrundstudium Teil des Vorbereitungsdienstes für das dritte Einstiegsamt. Gemäß § 8 Abs. 2 sollen der Anwärterin und dem Anwärter in dem Verwaltungsgrundstudium nach einem besonderen Stoffverteilungs- und Stoffgliederungsplan Grundkenntnisse des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, des Staatsrechts, des Privatrechts, des Haushalts- und Finanzwesen sowie in den Bereichen Personal und Organisation vermittelt werden.