Tastschreiben und Grundlagen der Textverarbeitung i. S. d. APOVwD-E2/3

Einen zentralen Schreibdienst gibt es im Bereich der öffentlichen Verwaltungen kaum noch. Daher ist es für angehende Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte durchaus von Bedeutung, die Tastatur sicher zu beherrschen. So kann wichtige Zeit eingespart werden, die für die inhaltliche Bearbeitung der beruflichen Aufgaben genutzt werden kann.

In vorgenanntem Kontext sieht die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum zweiten und dritten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst (APOVwD-E2/3) in § 13 „Kenntnisse in der Textverarbeitung“ vor. Somit kann die Ausbildungsbehörde von den Anwärterinnen und Anwärtern verlangen, dass bis zum Ende des Hauptpraktikums ein Nachweis über Kenntnisse im Zehn-Finger-Tastschreiben bei einer Mindestgeschwindigkeit von 1 200 Anschlägen in zehn Minuten zu erbringen ist und die Grundlagen der Textverarbeitung zu beherrschen sind.

Unabhängig von der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und den späteren Arbeitsergebnissen hat das Arbeiten am Computer auch gesundheitliche Auswirkungen. Auch die ergonomischen Anforderungen an den Computerarbeitsplatz sind in einem langen Berufsleben von Bedeutung und werden innerhalb des Kurses thematisiert. Weitere Details, sowie alle relevanten organisatorischen Hinweise finden Sie rechts im Bereich Downloads.

Sollten Fragen unbeantwortet geblieben sein, steht Ihnen Frau Anja Wollenweber, staatlich geprüfte Lehrerin der Textverarbeitung und der Bürowirtschaft jederzeit gerne beratend zur Seite. 
Sie erreichen Frau Wollenweber per E-Mail unter anja.wollenweber(at)hoev.rlp.de oder telefonisch unter 02651 983-284.

Ihre Anmeldung richten Sie bitte, unter Angabe des Rechnungsempfängers (Dienstherr oder teilnehmende Person), ebenfalls an anja.wollenweber(at)hoev.rlp.de