Der verfassungsrechtlich niedergelegte Anspruch der rheinland-pfälzischen Kommunen auf einen Lasten- und Finanzausgleich verfolgt im Wesentlichen das Ziel, den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zu sichern. Im Fokus steht dabei die Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Erreichung und Wahrung möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse.
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