Im Rahmen des neuen Wahlstudienfaches „Drittmittelakquise und Fundraising“ steht neben Förderprogrammen, Projektanträgen, Ausschreibungen und Zuwendungsverfahren auch die Behandlung von erhaltenen Zuwendungen bei Kommunen im Fokus. Es werden rechtliche Grundlagen sowie Problemfelder im Zusammenhang mit dem Zuwendungserhalt erarbeitet.
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