Der verfassungsrechtlich niedergelegte Anspruch der rheinland-pfälzischen Kommunen auf einen Lasten- und Finanzausgleich verfolgt im Wesentlichen das Ziel, den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zu sichern. Im Fokus steht dabei die Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Erreichung und Wahrung möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse.

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Im Rahmen des neuen Wahlstudienfaches „Drittmittelakquise und Fundraising“ steht neben Förderprogrammen, Projektanträgen, Ausschreibungen und Zuwendungsverfahren auch die Behandlung von erhaltenen Zuwendungen bei Kommunen im Fokus. Es werden rechtliche Grundlagen sowie Problemfelder im Zusammenhang mit dem Zuwendungserhalt erarbeitet.

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