„Die Aufgaben des Statistischen Landesamtes RLP im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich RLP“

Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz ist nach § 36 Abs. 1 S. 2 LFAG u. a. für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen A und B, der Zuweisungen zum Ausgleich von Beförderungskosten, der Zuweisungen für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte sowie der Finanzausgleichsumlage verantwortlich. Es ermittelt auch die dazu maßgebenden Bemessungsgrundlagen.

Was sich hinter dieser unscheinbar wirkenden Regelung im Landesfinanzausgleichsgesetz verbirgt, war Gegenstand eines zweitätigen Projektes der Hochschule für öffentliche Verwaltung (HöV) RLP Mitte Februar 2023.

Der verfassungsrechtlich niedergelegte Anspruch der rheinland-pfälzischen Kommunen auf einen Lasten- und Finanzausgleich verfolgt im Wesentlichen das Ziel, den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zu sichern. Im Fokus steht dabei die Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Erreichung und Wahrung möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Das System des kommunalen Finanzausgleichs verfolgt zugleich die vertikale Ergänzung der originären Finanzquellen der Kommunen, die Abmilderung eines interkommunalen Wohlstandsgefälles durch Umverteilung sowie die Förderung landespolitischer Ziele.

Studierende der HöV RLP gingen am ersten Projekttag unter Leitung des Dozententeams Sebastian Hermann und Thomas Schäfer dem Anlass und der Notwendigkeit der zum 1. Januar 2023 höchstrichterlich veranlassten Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes aufgrund der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020 (VGH N 12/19, VGH N 13/19 und VGH N 14/19) nach.

Dabei erarbeiteten sich die Studierenden die neuen Rechtsgrundlagen des Landesgesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (LFAG) vom 7. Dezember 2022 und ermittelten anhand realistischer so genannter „Rohfinanzdaten“ die Schlüsselzuweisungen A und B sowie die Zuweisungen für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte. Die Berechnungen waren dabei von der Ortsgemeinde- über die Verbandsgemeinde- bis zur Kreisebene hin zu kalkulieren. Weitere Schwerpunkte stellten die Kalkulation einer Kreisumlage mit der vorherigen Ermittlung der so genannten Umlagegrundlagen sowie die Darstellung der Finanzausgleichsumlage als elementaren Baustein der sog. Finanzausgleichsmasse dar.

Am zweiten Projekttag stand eine Exkursion zum Statistischen Landesamt RP in Bad Ems auf dem Programm. Die Projektgruppe wurde von dem dort u. a. für den kommunalen Finanzausgleich zuständigen Sachgebietsleiter Thomas Larscheid empfangen. Er bot der Gruppe gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen Linn und Schlemmer sowie seinem Mitarbeiter Mahlert einen Einblick in die eingangs beschriebenen Tätigkeitsfelder des Statistischen Landesamtes rund um den kommunalen Finanzausgleich im Allgemeinen und im Speziellen zu den die Reform flankierenden Vorarbeiten sowie deren aktuell anstehenden administrativen Umsetzung. Herr Larscheid und sein Team nahmen sich für die Fragen der Studierenden viel Zeit. Auch das andauernde SCRUM-Projekt rund um die Programmierung der notwendigen Spezialsoftware mit externen Dienstleistern wurde ausführlich dargestellt. Dabei begegneten den Studierenden auch Fachbegrifflichkeiten und Studieninhalte des agilen Projektmanagements.

Die das Seminar betreuenden Dozenten danken Herrn Larscheid und seinen Team für die möglichen Einblicke in die praktische Arbeit des Statistischen Landesamtes RP. Diese Form der Kooperationen zwischen Theorie und Praxis sind für die Studierenden unerlässlicher Baustein ihres dualen Studiums.