Studierender mit Gesetzessammlung am Arbeitsplatz in der Bibliothek der HöV.

Verzahnung von Theorie und Praxis

Die HöV Rheinland-Pfalz und die Ausbildungsbehörden übernehmen gemeinsamen als Partner die Aufgabe, die Studierenden und Auszubildenden für ihre berufliche Tätigkeit zu qualifizieren.

In Zusammenarbeit mit den Behörden gliedert sich das dreijährige Studium in aufeinander abgestimmte fachtheoretische und -praktische Studienabschnitte. Die theoretischen Studieninhalte sind dabei auf die Erfordernisse der Verwaltungspraxis abgestimmt und beziehen aktuelle Entwicklungen mit ein. In den berufspraktischen Studienzeiten werden die so vermittelten Lehrinhalte vertieft und praktisch umgesetzt. Die praxisnahe Ausbildung in den Behörden vor Ort gewährleistet, dass die Absolventinnen und Absolventen sofort berufsfähig sind.

Falls du Interesse an dem Studium "Bachelor of Arts" Verwaltung, Verwaltungsbetriebswirtschaft oder Verwaltungsinformatik hast, musst du dich bei einer Ausbildungsbehörde bewerben. Die Anmeldung zum Studium an der HöV oder zur Ausbildung an der ZVS erfolgt durch die Behörde, die dich einstellt.

Eine Einschreibung direkt bei der HöV ist nicht möglich.

Listen der Ausbildungsbeauftragten der Behörden (Dienststellen) bei denen du dich bewerben kannst findest du unter dem Punkt Ausbildungsbehörden.

Behörden (Dienststellen), bei denen du dich bewerben kannst:

Einstellungstermin ist jeweils der 1. Juli des Jahres. Die maßgebende Bewerbungsfrist ist bei den einzelnen Behörden unterschiedlich. Genaue Informationen erhälst du von den Ausbildungsbehörden.