Gremien der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Symbolbild Sitzung des HöV Rates

Bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz gibt es folgende Gremien:

  • Rat
  • Kuratorium

Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Gremien sind im Verwaltungsfachhochschulgesetz (VFHG) geregelt:

Rat (§ 5 VFHG)

  1. Der Rat berät über die wichtigen Angelegenheiten der Hochschule und kann insoweit Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten
  2. Der Rat beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Regelungen nach § 2 Abs. 3 und 4 und die Studienpläne.
  3. Der Rat ist ferner zu hören zu
    - Fragen des Lehr- und Studienbetriebes von grundsätzlicher Bedeutung
    - Fragen von fachbereichsübergreifender Bedeutung
    - den Entwürfen der einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
      des Landes
    - der Einrichtung und Aufhebung von Fachbereichen
    - der Übertragung weiterer Aufgaben auf die Hochschule
    - der Bestellung der Lehrkräfte der Hochschule

Kuratorium (§ 15 VFHG)

Das Kuratorium hat die Aufgabe

  1. die Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen,
  2. die Verbindung der Hochschule zur Verwaltungspraxis und zu anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern,
  3. Vorschläge für die weitere Entwicklung der Hochschule zu unterbreiten,
  4. den Jahresbericht des Direktors entgegenzunehmen.

Studierendenvertretung (§ 13 Abs. 5 VFHG)

Neben den genannten Organen ist eine Studierendenvertretung gebildet worden.
Die Aufgabe der Studierendenvertretung ist  die Förderung der sozialen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden.

Hier stellt sich die Studierendenvertretung vor...